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CSRD Berichtspflicht

Wissenswert Nachhaltigkeit Business

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Lesezeit: ca. 5 Minuten
Aufnahme eines dichten Waldes aus der Vogelperspektive
Nachhaltigkeit ist längst nicht mehr nur ein Trend – sie ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder erfolgreichen Unternehmensstrategie geworden. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt die Europäische Union ein deutliches Zeichen für mehr Transparenz und Verantwortung im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte. Doch was genau verbirgt sich hinter der Regelung, warum ist sie so wichtig und was müssen Unternehmen wissen, um der CSRD Berichtspflicht nachzukommen? Dieser Artikel gibt einen informativen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Was ist die CSRD-Richtlinie?

Die CSRD ist eine neue EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte und nachvollziehbare Berichte über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance bzw. Unternehmensführung (ESG) vorzulegen. Diese Verordnung ist bereits am 05. Januar 2023 in Kraft getreten und soll die Bewertung von Unternehmen im Kontext des europäischen Green Deals erleichtern. Die CSRD geht dabei über die Vorgängerregelung NFRD (Non-Financial Reporting Directive) hinaus und verlangt eine deutlich umfassendere Berichterstattung.

Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere relevante Parteien die Informationen erhalten, die sie brauchen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf Mensch und Umwelt zu bewerten. Gleichzeitig sollen sie helfen, die finanziellen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen besser zu erkennen. Langfristig unterstützen die vereinheitlichten Berichtsanforderungen (European Sustainability Reporting Standards) Unternehmen dabei, die Kosten der Berichterstattung zu senken. (Quelle: Europäische Kommission)

Wer ist nach CSRD wann berichtspflichtig?

Große Unternehmen
  • haftungsbeschränkte Unternehmen, die zwei der folgenden Punkte überschreiben:
    - mehr als 250 Mitarbeiter*innen
    - Umsatz > 50 Mio. EUR
    - Bilanzsumme > 20 Mio. EUR
  • ab 2026


Bestimmte KMU
  • börsennotierte Unternehmen mit höchstens 249 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR
  • ab 2027 (bzw. mit Opt-out-Möglichkeit ab 2028)


Drittlandsunternehmen mit Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU
  • Nettoumsatz von > 150 Mio. EUR (in 2 aufeinander folgenden Jahren) und eines der folgenden Kriterien wird erfüllt:
    - mind. eine große Tochtergesellschaft in der EU
    - mind. eine börsennotierte Tochtergesellschaft
    - eine Niederlassung in der EU mit einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR im Vorjahr
  • ab 2029

Was genau müssen Unternehmen berichten?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung deckt drei wichtige Themenbereiche ab: Umwelt, soziale Verantwortung sowie Governance-Aspekte. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen daher diese zehn zentralen Informationen in ihrem Bericht transparent machen, um den Anforderungen gerecht zu werden:
  • Geschäftsmodell und langfristige Strategie des Unternehmens
  • Nachhaltigkeitspolitik im Unternehmen
  • Nachhaltigkeitsziele und wann sie umgesetzt werden sollen
  • Funktion und Expertise der Unternehmensleitung im Bereich Nachhaltigkeit
  • Anreizsysteme, die mit Nachhaltigkeit verknüpft sind
  • Verfahren zur Einhaltung der Nachhaltigkeitspflichten
  • Die wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und der gesamten Wertschöpfungskette
  • Maßnahmen zur Bewältigung dieser negativen Auswirkungen und deren Wirksamkeit
  • Die ausschlaggebendsten Nachhaltigkeitsrisiken für das Unternehmen
  • Relevante Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeit

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der CSRD Berichtspflicht

  • Reputationsverlust: Verstößt ein Unternehmen gegen die CSRD, kann dies schnell zu einem Vertrauensverlust bei Investoren und Kund*innen führen. Dieser Vertrauensverlust führt oft zu finanziellen Einbußen – Investoren könnten sich entweder zurückziehen oder unvorteilhafte Kreditkonditionen verlangen. Ein schlechter Ruf kann auch die Beziehungen zu wichtigen Stakeholdern langfristig belasten.
  • Rechtliche Sanktionen: Unternehmen, die die Anforderungen der CSRD nicht erfüllen, sehen sich auch mit rechtlichen Folgen konfrontiert. Dazu zählen hohe Bußgelder sowie die Konsequenz, dass Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie für eine mangelhafte oder fehlerhafte Berichterstattung verantwortlich sind.
  • Nachteile im Wettbewerb: Wer die CSRD Berichtspflicht vernachlässigt, verpasst nicht nur eine wichtige Chance, sich als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren, sondern läuft auch Gefahr, im Wettbewerb zurückzufallen. Ohne eine aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie kann es schwierig werden, sich schnell an neue Marktanforderungen anzupassen und von nachhaltigen Trends zu profitieren.
Aufnahme einer Windkraftanlage in grüner Landschaft

Fazit: Nachhaltigkeit als Wegweiser für die Zukunft

Die CSRD Berichtspflicht mag für viele Unternehmen eine neue Herausforderung darstellen, aber sie öffnet auch die Tür in eine umweltorientierte Zukunft. Unternehmen, die sich frühzeitig den neuen Anforderungen stellen, positionieren sich nicht nur als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer, sondern können sich langfristig als Innovatoren und Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung behaupten. Die Verpflichtung zu Transparenz und konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen bietet die Chance, Vertrauen aufzubauen und sich sowohl bei Investoren als auch bei Kund*innen als verlässlicher Partner in einer zunehmend umweltbewussten Welt zu etablieren.

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