Mit dem Probeführerschein ins Ausland:
Das ist zu beachten
Lesezeit: ca. 3-4 Minuten

Mobility
Die erste Autoreise mit dem eigenen oder einem geliehenen Fahrzeug steht an? Ein aufregender Moment für Fahranfänger*innen, der jede Menge Freiheit und unvergessliche Erinnerungen mit sich bringt! Wenn du jedoch noch in der Probezeit bist, gibt es ein paar Regeln, die du kennen solltest, bevor du dich auf den Weg machst. Von Alkoholgrenzen über Tempolimits bis hin zum Sonderfall Mietwagen – hier kommt ein praktischer Überblick für dich, damit du auch bestens informiert bist.
Alkoholgrenzen: Null Toleranz in Deutschland, lockerer in Südeuropa
In deiner dreijährigen Probezeit darfst du in Österreich eine Promillegrenze von maximal 0,1 haben (anstatt 0,5 Promille) – genau wie in der Schweiz. In Deutschland sind die Regelungen allerdings deutlich strenger und verlangt 0,0 Promille für Fahranfänger*innen und generell für alle unter 21 Jahren. Diese Vorgabe gilt übrigens auch in Bosnien-Herzegowina und in Slowenien.
Typisch südländisch sind die Vorgaben in Spanien und Portugal etwas lockerer. In Portugal liegt die Grenze für Führerscheinneulinge bei 0,2 Promille, in Spanien bei 0,3 Promille in den ersten zwei Jahren. Um möglichst sicher unterwegs zu sein, gilt jedoch am besten: „Don’t drink and drive“. Denn Alkohol beeinträchtigt schon in geringen Mengen sowohl die Reaktionsgeschwindigkeit als auch das Seh- und Hörvermögen – geh das Risiko also lieber gar nicht erst ein.
Typisch südländisch sind die Vorgaben in Spanien und Portugal etwas lockerer. In Portugal liegt die Grenze für Führerscheinneulinge bei 0,2 Promille, in Spanien bei 0,3 Promille in den ersten zwei Jahren. Um möglichst sicher unterwegs zu sein, gilt jedoch am besten: „Don’t drink and drive“. Denn Alkohol beeinträchtigt schon in geringen Mengen sowohl die Reaktionsgeschwindigkeit als auch das Seh- und Hörvermögen – geh das Risiko also lieber gar nicht erst ein.

Tempolimits: Langsamer unterwegs in Frankreich, Kroatien und Italien
Während du in Österreich als Führerscheinneuling genauso schnell wie alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen fahren darfst, sieht es in einigen Ländern etwas anders aus. In Frankreich dürfen Fahranfänger*innen maximal 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen fahren.
In Kroatien müssen Autofahrer*innen unter 24 Jahren ebenfalls vom Gas runtergehen: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. In Italien gilt für alle, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre haben: 100 km/h auf Autobahnen statt der üblichen 130 km/h.
In Kroatien müssen Autofahrer*innen unter 24 Jahren ebenfalls vom Gas runtergehen: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. In Italien gilt für alle, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre haben: 100 km/h auf Autobahnen statt der üblichen 130 km/h.
Mietwagen: Bedingungen für junge Fahrer*innen
Du möchtest dir im Urlaub ein Auto mieten? Dann solltest du dich vor Abschluss der Buchung unbedingt über die Bedingungen informieren. Viele Autovermietungen verlangen ein Mindestalter oder eine gewisse Zeit an Fahrerfahrung, um ein mögliches Schadensrisiko einzugrenzen. Mit einem frisch ausgestellten Führerschein bekommst du ein Fahrzeug meist nur mit einem „Young Drivers“-Zuschlag, vor allem für alle unter 25.
Falls du dir privat ein Auto von Freund*innen oder Familienmitgliedern leihst, solltest du während deiner Reise unbedingt eine schriftliche Erlaubnis (auch als Benützungsbewilligung bekannt) der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters dabei haben – am besten in der Landessprache. Eine Vorlage dafür bekommst du beim ÖAMTC in mehreren Sprachen.
Falls du dir privat ein Auto von Freund*innen oder Familienmitgliedern leihst, solltest du während deiner Reise unbedingt eine schriftliche Erlaubnis (auch als Benützungsbewilligung bekannt) der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters dabei haben – am besten in der Landessprache. Eine Vorlage dafür bekommst du beim ÖAMTC in mehreren Sprachen.
Mit dem L17-Führerschein auf Reisen?
Wenn du deinen L17-Führerschein erst seit kurzem hast und schon mit dem Auto ins Ausland fahren möchtest, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. Die L17-Lenkberechtigung wird außerhalb von Österreich nur in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt. Das bedeutet, dass du vor deinem 18. Geburtstag nur in diesen Ländern und in Österreich fahren darfst. In allen anderen Ländern ist es notwendig, dass du das Mindestalter für den Führerschein erreicht hast. Stelle also sicher, dass du dich vorher ausführlich informierst, bevor du mit deinem L17-Führerschein auf Reisen gehst.

Gut vorbereitet – stressfrei unterwegs
Mit dem Probeführerschein ins Ausland? Kein Problem! Achte jedoch darauf, dass du dich vorab über die Regelungen vor Ort erkundigst – besonders bei Themen wie Alkoholgrenzen und Tempolimits gibt es mitunter große Unterschiede. Wenn du vorhast, einen Mietwagen zu buchen, solltest du mit zusätzlichen Kosten oder auch Einschränkungen rechnen. Ein bisschen Planung im Voraus sorgt dafür, dass deine erste Auslandsfahrt ein echtes Abenteuer wird – ganz ohne böse Überraschungen!